Richtlinie zur Vergabe von Funktionsaccounts an studentische Gremien und Gruppen
§ 1 Berechtigte Gruppen
- Gremien der studentischen Selbstverwaltung erhalten einen GWDG-Funktionsaccount.
- Bei der Uni eingetragene Hochschulgruppen erhalten auf Anfrage einen GWDG-Funktionsaccount.
- Gruppen, die strukturell Vergleichbar zu Hochschulgruppen sind, erhalten auf Anfrage einen GWDG-Funktionsaccount.
§ 2 strukturell ähnliche Gruppen
Eine Gruppe gilt als vergleichbar zu einer Hochschulgruppe, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: 1. Die Gruppe weist ein vorwiegen studentisches Betätigungsfeld auf. 2. Die Gruppe plant über ein Semester hinaus aktiv zu sein. 3. Mindestens ein Mitglied der Gruppe ist an der Georg-August-Universität Göttingen immatrikuliert.
§ 3 Beantragung von Funktionsaccounts
- Gruppen gemäß §1 Abs. 2 und 3 können AStA einen GWDG-Funktionsaccount beantragen.
- Der Antrag umfasst mindestens folgende Angaben:
- Name der Gruppe
- Eine feste Ansprechperson
- Ggf. Nachweis über die Voraussetzungen nach §2
- Die Gruppe informiert schnellstmöglich über eventuelle Änderungen an den Antragsdaten.
§ 4 Entscheidungsfindung und Ausnahmen
- Im Regelfall entscheidet der für den AStA zuständige Administrator in Einvernehmen mit dem Referat Vorsitz. In begründeten Ausnahmefällen kann davon abgewichen werden. In diesem Fall ist ein Beschluss durch die AStA-Sitzung zu fassen.
§ 5 Löschung
- GWDG-Funktionsaccounts von Gruppen gemäß §1 Abs. 2 und 3 können durch den AStA gelöscht werden, wenn sich seit über 2 Jahren nicht mehr in den Account eingeloggt wurde. Der AStA probiert dabei zunächst die Gruppe über die angegebene Kontaktperson zu kontaktieren.
Übergangsbestimmungen
Bestehende Gruppen gemäß §1 Abs. 2 und 3 müssen ggf. eine Kontaktperson angeben.
Digitalisierung — 5. Juli 2021
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